1. Fälligkeit der Miete
Die Miete ist 100% zahlbar im Voraus.
2. Rückgabe
Das Mietverhältnis endet nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Nach Beendigung des Mietverhältnisses muss das Mietobjekt innerhalb von 1 Woche in einwandfreiem Zustand zurück geliefert werden. Andersfalls wird eine weitere Monatsmiete fällig.
3. Sorgfaltspflicht
Das Mietobjekt wird als Neugerät dem Mieter ausgehändigt. Es wird erwartet, dass das Mietobjekt nach Beendigung des Mietverhältnisses ebenfalls in einem tadellosen Zustand zurückgegeben wird. Der Lieferant behält sich vor bei übermässigen Gebrauchspuren und oder Defekten die Instandstellung dem Mieter in Rechnung zu stellen.
4. Versicherung
Der Mieter hat für eine ausreichende Versicherung des Mietobjekts für jegliche Schäden oder Totalverlust zu sorgen.
5. Eigentumsvorbehalt
Der gesamte Lieferumfang bleibt Eigentum von Bachmann Engineering AG.